13 April 2026

WIPIT Know-How: Erweiterte Pflichten von Plattformbetreibern unter der DSGVO

Unsere Salary Partnerin Anja Hillig analysiert in der aktuellen Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift „Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht“ eine richtungsweisende Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)im Bereich Datenschutz und Recht der digitalen Dienste. Mit seiner Russmedia-Entscheidung (C-492/23, Große Kammer, 2. Dezember 2025) hat sich der EuGH dazu positioniert, wie Online-Marktplätze und andere Plattformen, die nutzergenerierte Inhalte datenschutzrechtlich (mit-)verantwortlich hosten, ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Neben einer Zusammenfassung der Entscheidungsgründe ordnet Anja Hillig das Urteil in den Kontext der Haftungsprivilegien für Hostprovider sowie deren datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit ein.  

 

Der vollständige Artikel ist hier im PDF-Format.

Anja Hillig berät Mandantinnen und Mandanten mit Schwerpunkt auf digitalen Geschäftsmodellen sowie zur Datenschutz-Compliance an den Schnittstellen zum Technik- und Wettbewerbsrecht.

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