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WIPIT Know-How: Erweiterte Pflichten von Plattformbetreibern unter der DSGVO
EuGH-Urteil zu Russmedia: Anja Hillig analysiert die Datenschutzpflichten für Online-Plattformen, Hosting-Anbieter und digitale Dienste nach europäischem Recht.

Unsere Salary Partnerin Anja Hillig analysiert in der aktuellen Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift „Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht“ eine richtungsweisende Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)im Bereich Datenschutz und Recht der digitalen Dienste. Mit seiner Russmedia-Entscheidung (C-492/23, Große Kammer, 2. Dezember 2025) hat sich der EuGH dazu positioniert, wie Online-Marktplätze und andere Plattformen, die nutzergenerierte Inhalte datenschutzrechtlich (mit-)verantwortlich hosten, ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen müssen. Neben einer Zusammenfassung der Entscheidungsgründe ordnet Anja Hillig das Urteil in den Kontext der Haftungsprivilegien für Hostprovider sowie deren datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit ein.  

 

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Anja Hillig berät Mandantinnen und Mandanten mit Schwerpunkt auf digitalen Geschäftsmodellen sowie zur Datenschutz-Compliance an den Schnittstellen zum Technik- und Wettbewerbsrecht.