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Do's-and-Don'ts im Umgang mit belästigenden Anrufen
Unsere Mandantin wurde durch belästigende Anrufe beeinträchtigt. Eine Fangschaltung identifizierte den Anrufer, und ein anwaltliches Schreiben führte zur Unterlassung. Der Text bietet rechtliche und technische Maßnahmen sowie praktische Tipps gegen belästigende Anrufe.

Oft kontaktieren uns Unternehmen, die sich gegen unliebsame Werbeanrufe wehren möchten. Dieses Mal war es jedoch anders:

Was war passiert? 

Unsere Mandantin erhielt Anrufe einer Privatperson mit unterdrückter Telefonnummer, die die weiblichen Mitarbeiterinnen unserer Mandantin wiederholt mit sexuellen Inhalten am Telefon belästigte. Die Mitarbeiterinnen unserer Mandantin fühlten sich – zu recht – massiv belästigt und hatten teilweise Angst, neue Telefonate entgegenzunehmen. Ein gravierender Eingriff in die Rechte unserer Mandantin und ihrer Mitarbeiter:innen!

Zu deren Schutz haben wir daher eine sogenannte „Fangschaltung“ einrichten lassen, um den Anschlussinhaber zu identifizieren. Was viele nicht wissen: Eine Fangschaltung kann innerhalb weniger Stunden auch ohne Strafanzeige eingerichtet werden, um sich gegen belästigende Anrufe zu wehren. Es muss also nicht darauf gewartet werden, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft tätig werden.

Nach der Identifikation des Anschlussinhabers versandten wir an diesen ein anwaltliches Aufforderungsschreiben im Namen unserer Mandantin. Diesem wurde Folge geleistet und die geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.

Der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche unserer Mandantin bedurfte es in diesem Fall nicht mehr.

Das zeigt

Telefonterror ist kein bloßes Privatproblem – auch Unternehmen sehen sich zunehmend mit belästigenden oder bedrohlichen Anrufen konfrontiert.

Um sich schnell und effektiv gegen Belästigungen zu wehren, sollten Handlungsvorgaben und Ansprechpartner im Vorfeld festgelegt werden. Hierfür helfen auch die nachfolgenden Do’s & Don’ts.

Do’s & Don’ts bei belästigenden Anrufen

Do’s: 

  • Im Vorfeld Ansprechpartner identifizieren und Umgang mit belästigen Anrufen festlegen
  • Im Fall der Fälle: Beweise sichern (minutengenaue Anrufprotokolle, Mitschriften, Zeugen) und Belästigungen dokumentieren (Inhalt und Häufigkeit der Anrufe)
  • Frühzeitig Hilfe holen (sei es ein spezialisierter Anwalt oder die Polizei)
  • Neben zivilrechtlichen Schritten auch strafrechtliche Schritte in Betracht ziehen und nicht vor einer Strafanzeige zurückschrecken (z.B. § 238 StGB)
  • Identifizieren Sie den Störer; hierbei helfen auch die Telekommunikationsanbieter

Don’ts:

  • Ignorieren Sie das Problem nicht – Wiederholung kann zur Eskalation führen. 
  • Reagieren Sie nicht impulsiv oder eigenmächtig gegenüber dem Anrufer. 
  • Verzichten Sie nicht auf externe Hilfe – schon ein anwaltliches Schreiben oder eine polizeiliche Ansprache kann Wirkung zeigen. 
  • Für Arbeitgeber gilt: Verletzen Sie nicht Ihre Fürsorgepflicht und schützen Sie Ihre Mitarbeite

Fazit: 
Belästigende Telefonanrufe sind kein bloßes Privatproblem. Betroffene Unternehmen wie auch Privatpersonen sind nicht schutzlos. Bei telefonischer Belästigung stehen rechtlich effektive Mittel zur Verfügung – von der technischen Aufklärung bis hin zu juristischen Sanktionen.

Maximilian Beiche und Dr. Lars Siebert