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INVEST Mezzanine Report
Sachverständigengutachten zur INVEST-Förderung von Mezzanine Finanzierungen und nicht-exitorientierten Unternehmen und zur Marktüblichkeit von Beteiligungsverträgen

Das für das Bundeswirtschaftsministerium erstellte Sachverständigengutachten vom 31.01.2025 zur INVEST-Förderung von Mezzanine-Finanzierungen und nicht- exitorientierten Unternehmen und zur Marktüblichkeit von Beteiligungsverträgen steht hier zum Download bereit.

Im Arbeitspaket 1 werden sämtliche Regelungen mit Risikorelevanz im Rahmen einer Finanzierungsrunde dargestellt und auch anhand statistischer Auswertungen bewertet, ob sie sich im Rahmen der Marktüblichkeit halten oder in förderschädlicher Weise das Risiko des Investments mindern. Dies gilt sowohl für Eigenkapitalfinanzierungen als auch für die seit 2017 INVEST-förderfähigen Wandeldarlehen.

Im Arbeitspaket 2 wurde untersucht, ob auch die Bereitstellung von Mezzanine-Kapital künftig INVEST-gefördert werden soll. Hier wurden die in Betracht kommenden Mezzanine-Finanzierungsinstrumente und deren Ausgestaltungsmöglichkeiten dargestellt und der Bedarf an einer entsprechenden Förderung auf Seiten zu fördernder Kapitalgeber und in Betracht kommender Unternehmen untersucht; dabei wurden auch Vergütungskomponenten und deren Höchst- und Mindestgrenzen mit ihren wechselseitigen Abhängigkeiten definiert. Auf dieser Grundlage wurden Musterverträge für drei typische mezzanine Finanzierungsformen (Nachrangdarlehen, stille Beteiligung, Genussrechtskapital) als Anlagen bereit gestellt. Da Zweifel an der Eignung und Anreizwirkung einer INVEST-Förderung solcher Finanzierungen auf der Kapitalgeberseite verblieben, wurde seitens des BMWE entschieden, das INVEST-Programm nicht für Mezzaninekapital zu öffnen.